Umbettungen
Eine Umbettung kann eine gute Lösung sein. Menschen, die einander zu Lebzeiten zugehörig waren, können durch die Turbulenzen des Lebens an verschiedenen Orten zu unterschiedlichen Zeiten gestorben und begraben worden sein. Meist ist ein Partner überraschend und überraschend früh gestorben und überstürzt beerdigt worden.
Eine Umbettung bietet sich zum Beispiel dann an, wenn eine Witwe / ein Witwer oder ein Partner einige Zeit später stirbt. Durch eine Umbettung können Verstorbene im Tod wieder zusammengeführt werden.
Eine Umbettung bietet sich zum Beispiel dann an, wenn eine Witwe / ein Witwer oder ein Partner einige Zeit später stirbt. Durch eine Umbettung können Verstorbene im Tod wieder zusammengeführt werden.
Vor allem für Hinterbliebene, meist Kinder der Verstorbenen, kann durch ein nachträglich zusammengeführtes Grab etwas wieder in Ordnung gebracht werden. Die Umbettung von Gebeinen in ein gemeinsames Grab ist die Möglichkeit einer posthumen Versöhnung.
Die Gebeine des Verstorbenen werden aus dem Erdreich geborgen und in einem speziellen Gebeinsarg am neu bestimmten Platz beigesetzt. Meist wird dies im Zusammenhang mit der Beerdigung des später verstorbenen Partners gemacht. Eine Umbettung von Gebeinen kann aber auch für sich gemacht werden.
Umbettungen erfordern eine behördliche Genehmigung. Umbettungen dürfen nur von Fachpersonal durchgeführt werden. Die Bergung der Gebeine oder des noch erhaltenen Körpers fällt immer in die Zuständigkeit des fachkundigen Bestatters.
Die Gebeine des Verstorbenen werden aus dem Erdreich geborgen und in einem speziellen Gebeinsarg am neu bestimmten Platz beigesetzt. Meist wird dies im Zusammenhang mit der Beerdigung des später verstorbenen Partners gemacht. Eine Umbettung von Gebeinen kann aber auch für sich gemacht werden.
Umbettungen erfordern eine behördliche Genehmigung. Umbettungen dürfen nur von Fachpersonal durchgeführt werden. Die Bergung der Gebeine oder des noch erhaltenen Körpers fällt immer in die Zuständigkeit des fachkundigen Bestatters.