Übernahme der Bestattungskosten
durch das Sozialamt

In manchen Fällen werden die Kosten einer Bestattung vom Sozialamt übernommen.

Im Sozialgesetzbuch heißt es diesbezüglich schlicht und ergreifend: "Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen" (§ 74 SGB XII).

Bei einer so genannten "Sozialbestattung" muss dennoch auf nichts verzichtet werden. Auch hat man weiterhin die freie Wahl des Bestatters und der Art der Bestattung (Erd-, Feuer-, See- oder Waldbestattung) und das Recht auf eine Trauerfeier.

Die vom Amt bereitgestellten Mittel reichen für eine ordentliche Bestattung.

Der Aufwand, die Kostenübernahme einer Bestattung zu beantragen, ist unter Umständen groß. Neben einem schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme der Bestattung muss die finanzielle Situation (des Partners des Verstorbenen, der Eltern oder Elternteile, ggf. Stiefeltern und der Kinder) sehr genau offen gelegt werden. Zu den Unterlagen, die vom Amt geprüft werden, gehören unter anderem die Einkommensunterlagen, Mietvertrag, Kontoauszüge, Sparbücher, Versicherungspolicen.

Um näheres über die Möglichkeiten einer Sozialbestattung zu erfahren, rufen Sie beim Callcenter der Stadt Köln an (0221 2210) und lassen Sie sich von dort aus weiter verbinden. Gern können Sie auch das Bestattungshaus Kling unter der Rufnummer 0221 - 54 43 55 anrufen. Wir können Ihnen die entsprechenden Zuständigen und deren Telefonnummern nennen.