Hinweise zur Bestattung

Einen Erbschein beantragt man beim Amtsgericht. Hier in Köln ist es das Amtsgericht am Reichenspergerplatz 1 in 50670 Köln, Telefon (0221) 7711-0. Die Gebühren richten sich nach der Höhe des Nachlasswertes.

Wird ein Testament gefunden, besteht die Pflicht, es beim zuständigen Nachlassgericht abzuliefern. Dies gilt ebenfalls für einen Erbvertrag oder ein Vermächtnis.

Bestattungskosten können steuerlich geltend gemacht werden. Bestattungskosten können als "außergewöhnliche Belastungen" in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies gilt aber nur für den Fall, das die Bestattungskosten nicht aus dem Nachlass oder hinterlegtem Geld bezahlt werden.
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