Aufbahrung

Trauerfeier am offenen Sarg

Gerne unterstützen wir Angehörige bei dem Wunsch die Trauerfeier am offenen Sarg abzuhalten. Diese gute Tradition wird heute vor allem von deutschstämmigen Bewohnern Russlands (Wolgadeutschen) gepflegt. Aber auch Kroaten und Italiener schätzen diese Tradition der Trauerfeier mit geöffnetem Sarg. Die Öffnung des Sarges bei der Trauerfeier bedarf in Deutschland der Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde. Wir kümmern uns um die erforderlichen Behördlichen Genehmigungen (nach §11 Bestattungsgesetz NRW) und führen die Trauerfeier mit geöffnetem Sarg durch.

Hausaufbahrung

Eine Hausaufbahrung ist das offene Ausstellen eines Verstorbenen während eines gesetzlich bestimmten oder während eines behördlich genehmigten Höchstzeitraumes in nichtöffentlichen Räumlichkeiten.

In Nordrhein-Westfalen darf eine verstorbene Person bis zu 36 Stunden ohne besondere behördliche Genehmigung aufbewahrt werden. Allerdings muss von einem Arzt / Arztin ein Totenschein ausgestellt worden sein. Es muss ein natürlicher Tod bestätigt worden sein.

Es besteht für die Angehörigen die Möglichkeit, bei den zuständigen Behörden die Verlängerung der Frist von 36 Stunden auf bis zu 96 Stunden, zzgl. beerdigungsfreier Tage zu beantragen* (siehe Gesetzestext am Schluss dieses Artikels).

Der Raum, in dem die verstorbene Person aufbewahrt wird, darf in der Zeit nicht gleichzeitig als Wohn-, Schlaf- oder Arbeitsraum benutzt werden.

Wir unterstützen Sie, falls Sie eine Hausaufbahrung wünschen!